*Gültig nur für Personen, die im letzten Jahr nicht Mitglied im STV waren und die Ermäßigung nicht schon einmal in Anspruch genommen haben. Eine Kündigung ist erstmalig zum 31.12.2023 möglich. Weiterhin werden alle geltenden Regeln, dazu gehört auch der Arbeitsdienst, vom Antragsteller anerkannt. Der Vorstand kann den Antrag ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Wir freuen uns über jedes neue Mitglied, dass an unserem vielseitigen und sportlichen Vereinsleben teilhaben will.
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